Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das am 26. Juni 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 10 K 555/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000.- Euro festgesetzt.
I.
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