1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 01.03.2024 -
Die Beklagte zu 3) wird verurteilt, an die Klägerin 39,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.01.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 6.039,10 EUR festgesetzt.
I.
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