Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März 2013 geändert. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 4. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Höhe von Beihilfeleistungen für im Basistarif versicherte Beamte und Angehörige.
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