Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. März 2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.600 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 5.4.2022 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.3.2022, ihr zugestellt am 22.3.2022, ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
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