Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Gegenstand der Beschwerde ist die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für eine beabsichtigte Klage gegen einen Bescheid der Kraftfahrzeugzulassungsstelle.
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