Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt M... F........., D......, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den vorläufigen Rechtsschutz versagenden Teil des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. Mai 2022 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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