Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 26.05.2021, Az.
Es wird festgestellt, dass die Neufestsetzung des Beitrages in der zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer 123 im Tarif CEZ/3 (Erhöhung zum 01.01.2017) für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.04.2021 in Höhe von 0,07 € unwirksam und der Kläger nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages verpflichtet war.
2. 3. 4. II. III. IV. V.
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