Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Dezember 2021 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Januar 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt.
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