I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A79, A2, A1, AM, B, BE, CE79, C1, C1E, L und T.
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