Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Höhe von Beihilfeleistungen für im Basistarif versicherte Beamte.
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