OLG Koblenz, vom 21.03.1963 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ss 50/63
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
BVerfG, Beschluß vom 29.05.1963 - Aktenzeichen 2 BvR 161/63
DRsp Nr. 1995/8881
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
»§ 142 StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«Das Verbot und die Bestrafung der durch Flucht begangenen Selbstbegünstigung nach einem vorausgegangenen Verkehrsunfall verstoßen nicht gegen das Grundgesetz; denn aus dem Rechtsstaatsprinzip läßt sich ein Satz des Verfassungsrechts nicht herleiten, nach dem die Selbstbegünstigung als Ausfluß der persönlichen Freiheit straflos oder darüber hinaus immer erlaubt sein müsse.
Der Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 14. Mai1962 u. a. wegen Verkehrsunfallflucht gemäß § 142StGB zu einer Gefängnisstrafe von drei Wochen verurteilt. Berufung und Revision blieben ohne Erfolg.
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