Die Beschwerde der Staatskasse gegen den auf den 15. März 2023 datierten und am 20. März 2023 zur Geschäftsstelle gelangten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Vergütung einer Vormundin für ihre Tätigkeit im Zeitraum 12.10.2022 bis 16.12.2022.
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