Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. August 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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