LAG Köln - Urteil vom 20.06.2024
6 Sa 605/23
Normen:
BGB § 275 Abs. 1; BGB § 326 Abs. 1; BGB § 611a;
Fundstellen:
ArbRB 2025, 6
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 27.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 553/23

Vergütung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung aufgrund eines Haftaufenthalts

LAG Köln, Urteil vom 20.06.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 605/23

DRsp Nr. 2025/178

Vergütung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung aufgrund eines Haftaufenthalts

1. Um mit Entgeltforderungen vor dem Arbeitsgericht Erfolg zu haben, müssen die Voraussetzungen von denkbaren Anspruchsgrundlagen so vollständig und wahrheitsgemäß vorgetragen werden, dass sich der andere Teil hierauf einlassen kann. 2. Der Anspruch auf Entgelt für die Zeit der Untersuchungshaft kann an der fehlenden Darlegung der Unschuld nach dem § 616 BGB scheitern.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.09.2023 - 4 Ca 553/23 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 275 Abs. 1; BGB § 326 Abs. 1; BGB § 611a;

Tatbestand

Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis über tatsächlich oder vermeintlich verbleibende Vergütungsansprüche.

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