ArbG Detmold, vom 11.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 906/22
Vergütungsansprüche in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns; Aussetzung des Rechtsstreits in Abwägung zwischen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und dem Beschleunigungsgebot des gerichtlichen Verfahrens
LAG Hamm, Urteil vom 14.05.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 1112/23
DRsp Nr. 2024/10149
Vergütungsansprüche in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns; Aussetzung des Rechtsstreits in Abwägung zwischen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und dem Beschleunigungsgebot des gerichtlichen Verfahrens
Ist in einem Parallelverfahren eine Verfassungsbeschwerde anhängig, kann in entsprechender Anwendung des § 148 Absatz 1ZPO eine Aussetzung der Verhandlung erfolgen, wenn dies in Abwägung zwischen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und dem Beschleunigungsgebot des § 9 Absatz 1ArbGG sowie zur Wahrung der Funktionsfähigkeit des Verfahrens der Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Absatz 1 Nr. 4aGG unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und der Umstände des Einzelfalls angemessen erscheint.
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