Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 13.04.2023 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 810,35 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten noch über die Vergütungspflicht der Beklagten für angeblich von der Klägerin aufgewendete Zeiten zur häuslichen Durchführung von Corona-Tests.
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