Autor: Hering |
Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und dessen Verursacher erhalten hat.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|