OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2002 - Aktenzeichen 2 U 37/01
DRsp Nr. 2002/5482
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen
Die Untersuchung von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kann sich normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken. Allerdings macht eine Sichtkontrolle nur dann Sinn, wenn auf die Feststellung von Gefahrenzeichen, etwa das Vorhandensein von Totholz, auch durch adäquate Maßnahmen unverzüglich reagiert wird.
Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht festgestellt, dass dem Kläger gegenüber der Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung gem. § 839BGB i.V.m. Art. 34GG zusteht.
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