1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.11.2008 verkündete Grundurteil des Landgerichtes Rostock wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
2.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3.) Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis 30.000,- EUR
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger verlangt wegen des Umsturzes eines auf einem Grundstück der Beklagten stehenden Baumes, der den Pkw des Klägers unter sich begrub, Schadensersatz.
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