1. Die Berufung des Klägers gegen das am 30. August 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau, Az.: 4 O 122/11, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 30. August 2011 ist für die Beklagte ohne die Vollstreckungsschutzanordnung zugunsten des Klägers in Ziffer 3 Satz 2 des Urteilstenors vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Ersatz eines Unfallschadens in Höhe von rd. 6.460,-- € aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch.
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