1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.12.2022, Az.
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Bausparverträgen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
1.[§ 1 Wahl der Variante, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr und Jahresentgelt, Variantenwechsel
...
(3)...]
- - - 2. II. III. IV.
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