Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 11. Juli 2018 wird der Streitwert für beide Instanzen auf je 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen den Bescheid vom 9. Juni 2017, mit dem ihm die Beklagte die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagte.
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