I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage, die die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat.
Im Juli 2022 teilte die Polizei dem Landratsamt A. (Fahrerlaubnisbehörde) mit, dass der Kläger am 18. Juni 2022 gegen 00:15 Uhr bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle drogentypische Auffälligkeiten zeigte. Der Urintest verlief positiv auf Amphetamin. In der am selben Tag gegen 00:40 Uhr entnommenen Blutprobe wurden 45 ng/ml Amphetamin festgestellt.
Die damaligen Bevollmächtigten baten das Landratsamt mit Schriftsatz vom 15. August 2022 darum, zunächst den Ausgang des wegen des vorgenannten Vorfalls eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahrens abzuwarten. Der Kläger habe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
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