Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und der weitergehenden Rechtsmittel der Beklagten zu 2) und 3) wird das Urteil des Landgerichts Z. vom 24.10.2022, Az:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, hinsichtlich der Beklagten zu 1.) seit dem 06.02.2019, hinsichtlich der Beklagten zu 2.) seit dem 06.06.2019 und hinsichtlich des Beklagten zu 3.) seit dem 19.09.2019, zu zahlen.
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