Die Beklagte wird verurteilt,
1.es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 € (für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft) oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (zu vollstrecken an ihren Vorständen) zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Internet unter www.x.de, die den Abschluss von entgeltlichen Strom- und Gaslieferverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischen Wege ermöglicht, keine unmittelbar und leicht zugängliche, nicht erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort oder Eingabe von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle erreichbare Bestätigungsseite sowie Schaltfläche für die Bestätigung einer Kündigung vorzuhalten, wenn dies geschieht wie folgt:
2.an den Kläger 260,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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