Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 25. Oktober 2023 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Neuruppin zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Neuruppin erkannte mit dem angefochtenen Urteil gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (außerhalb geschlossener Ortschaften) um 41 km/h auf eine Geldbuße in Höhe von 700,00 € und ordnete ein einmonatiges Fahrverbot unter Einräumung der Gestaltungsmöglichkeit nach § 25 Abs. 2a StVG an.
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