Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 31.08.2021 wird als unbegründet verworfen.
2.Dem Beschwerdeführer werden die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 320,-- EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat - mit Vollstreckungsaufschub - angeordnet. Die dagegen gerichtete, auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg.
I.
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