Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 werden die Beschlüsse der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 8. Januar 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an den nach dem Geschäftsverteilungsplan des Beschwerdegerichts zuständigen Einzelrichter zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 260.635,17 € festgesetzt.
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