VG Sigmaringen, vom 11.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 137/15
Vollständige Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs durch einen Bauzaun für den Verkehr; Beeinträchtigung der öffentlichen Benutzung des Weges im Rahmen des Gemeingebrauchs; Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung; Unbeanstandete Duldung der Sperrung des öffentlichen Weges über einen längeren Zeitraum durch die zuständige Behörde; Umfang der Verkehrssicherungspflicht betreffend ein ehemaliges Kiesabbau-Betriebsgelände an einem beschränkt-öffentlichen Weg
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2016 - Aktenzeichen 5 S 1476/16
DRsp Nr. 2017/337
Vollständige Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs durch einen Bauzaun für den Verkehr; Beeinträchtigung der öffentlichen Benutzung des Weges im Rahmen des Gemeingebrauchs; Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung; Unbeanstandete Duldung der Sperrung des öffentlichen Weges über einen längeren Zeitraum durch die zuständige Behörde; Umfang der Verkehrssicherungspflicht betreffend ein ehemaliges Kiesabbau-Betriebsgelände an einem beschränkt-öffentlichen Weg
1. Wird ein beschränkt-öffentlicher Weg durch einen Bauzaun vollständig für den Verkehr gesperrt, besteht grundsätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 20.11.1995 - 5 S 2778/95 - VBlBW 1996, 193).2. Anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn die zuständige Behörde die Sperrung des öffentlichen Weges über einen längeren Zeitraum unbeanstandet geduldet und sich die Sach- oder Erkenntnislage nicht wesentlich geändert hat (hier verneint).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.