OLG Celle - Urteil vom 04.12.2019
7 U 434/18
Normen:
BGB § 823;
Fundstellen:
NJW-RR 2020, 87
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 408/17

Vom Dieselskandal betroffener Pkw vom Typ VW Caddy 1.6 TDI mit Motor EA 189

OLG Celle, Urteil vom 04.12.2019 - Aktenzeichen 7 U 434/18

DRsp Nr. 2020/944

Vom Dieselskandal betroffener Pkw vom Typ VW Caddy 1.6 TDI mit Motor EA 189

Kann der Käufer eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs dieses ungehindert nutzen und sodann ohne Abzug eines Minderwerts weiterveräußern, hat er nach der maßgeblichen Differenzhypothese keinen Schaden erlitten, sodass ihm auch kein Schadensersatzanspruch zusteht.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 12.10.2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene landgerichtliche Urteil sowie das vorliegende Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 11.462,85 €.

Normenkette:

BGB § 823;

Gründe:

I.

Der Kläger verlangt Schadensersatz, insbesondere aus §§ 823, 826 BGB, weil das von ihm ursprünglich erworbene, bereits vorprozessual aber wieder an den Händler zurückverkaufte Neufahrzeug VW Caddy Maxi Trendline 1.6 TDI mit einem Motor EA 189 ausgestattet, also vom "Diesel-Abgasskandal" betroffen war.