Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
I. Der Antragsteller wendet sich gegen eine sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung. Er ist Eigentümer des Anwesens XX XX in XX. Auf diesem Grundstück stehen im Grenzbereich zur Landesstraße 193 (XX), einsehbar von dort aus, zwei auf Holzpfählen befestigte, jeweils ca. 70 cm x 30 cm große Metallschilder.
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