Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Dezember 2019 wird verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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