Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14. Mai 2024 -
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 420,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche sowie einen Prämienanspruch des Klägers und in diesem Zusammenhang über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
Der Kläger war bei dem Beklagten als Fußballtrainer der 1. Senioren-Fußballmannschaft tätig.
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