Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.03.2024 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.278,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.07.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben die Klägerin 76 % und der Beklagte 24 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 37 % und der Beklagte 63 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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