1. Die Klägerin wird gemäß §
2. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen, sofern die Berufung nicht aus Kostengründen innerhalb der genannten Frist zurückgenommen werden sollte.
3. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für den zweiten Rechtszug auf bis 13.000,00 € festzusetzen.
I.
1. 2. 3. 1. 2. 3.|
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