I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, ein Anwohner an der Bundesstraße B20 in der Ortsdurchfahrt der Stadt L. , begehrt die Vornahme straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen u.a. zur Lärmminderung im Wege des einsteiligen Rechtsschutzes.
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