1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 5. Juni 2023 im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in jeweils zwei tateinheitlichen Fällen und in weiterer Tateinheit mit schwerem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr schuldig ist.
2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3. Es wird davon abgesehen, der Beschwerdeführerin die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen; jedoch hat sie die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|