Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Perleberg vom 25. Mai 2022 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Perleberg zurückverwiesen.
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