Die Sache wird zuständigkeitshalber an den 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs abgegeben.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Unterschlagung in drei Fällen sowie wegen schweren Raubes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Hiergegen richten sich die zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft sowie die Revision des Angeklagten. Aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft ist auch die Annahme des Landgerichts zur Nachprüfung gestellt, dass kein Fall des § 316a StGB vorliege; hierfür ist der Senat nicht zuständig.
I.
Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte sowie die gesondert Verfolgten Z. , S. , M. Mi. und S. M. am 18. Dezember 2011 den Nebenkläger, der einen Lastkraftwagen der Firma C. auf einer Transportfahrt führte.
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