OLG Nürnberg - Urteil vom 30.07.2024
3 U 2214/23
Normen:
BGB § 312k; UKlaG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2024, 2434
MDR 2024, 1301
WRP 2024, 1397

Wettbewerbs- und verbraucherschutzrechticher Anspruch gegen eine Bank es zu unterlassen dem Kunden nur einen Zugriff auf einen Kündigungsbutton innerhalb des Kundenkontos zu gewähren

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.07.2024 - Aktenzeichen 3 U 2214/23

DRsp Nr. 2024/11767

Wettbewerbs- und verbraucherschutzrechticher Anspruch gegen eine Bank es zu unterlassen dem Kunden nur einen Zugriff auf einen Kündigungsbutton innerhalb des Kundenkontos zu gewähren

Der Kündigungsbutton gemäß § 312k Abs. 2 BGB darf auch in Fällen, in denen zum Abschluss des später zu kündigenden Vertrags generell ein Kundenkonto angelegt wird, nicht erst nach einem Login in dieses Kundenkonto zugänglich sein. Eine Ausnahme ist denkbar, wenn die Nutzung des Dienstes, welcher Gegenstand des Dauerschuldverhältnisses ist, seiner Natur nach ohnehin ein Login erfordert.

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den gesetzlichen Vertretern, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf Webseiten sowie in Apps, die den Erwerb des Deutschlandtickets als Abonnement auf elektronischem Wege ermöglichen, nicht zugleich eine Schaltfläche zur Erklärung der Kündigung (samt sich anschließender Seite zur Bestätigung der Kündigung und Bestätigungsseite) vorzuhalten, sondern diese lediglich in einem geschützten Kundenbereich vorzuhalten.