Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29.03.2012, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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