Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verursachung einer Kollision mit dem Polizeiwagen während einer Verfolgungsfahrt
OLG Hamm, Urteil vom 20.08.2024 - Aktenzeichen 4 ORs 57/24
DRsp Nr. 2024/12983
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verursachung einer Kollision mit dem Polizeiwagen während einer Verfolgungsfahrt
1. Vereitelt der Täter im Rahmen einer Fluchtfahrt vor der Polizei in dem Willen, einen Zugriff der ihn verfolgenden Beamten zu verhindern, eine Vielzahl von Anhaltebemühungen und Überholversuchen der eingesetzten Polizeibeamten, kommt es im Verlauf der Verfolgungsjagd zu mehreren (Beinahe-)Unfällen des Fluchtfahrzeugs zum Nachteil der ihn verfolgenden Streifenwagen wie auch zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer und steuert der Täter letztlich sein Fahrzeug mit der Folge einer - durch einen Insassen des Streifenwagens körperlich empfundenen - Kollision in Richtung eines der ihn verfolgenden Polizeifahrzeuge, liegt ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Sinne einer - die weiteren im Verlauf der Fahrt begangenen (Verkehrs-)Delikte umklammernden - natürlichen Handlungseinheit vor.
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