Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S und seiner Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Bei einer Verkehrskontrolle am 9. März 2017 stellte die Polizei beim Antragsteller drogentypische Auffälligkeiten fest. Er gab an, seit (ca. zehn) Jahren keine Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ein Vortest verlief dennoch positiv auf THC. Der Antragsteller verweigerte Angaben zum Drogenkonsum und Koordinationstests.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|