1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.11.2023, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.610,11 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.06.2023 zu zahlen.
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