Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 28.05.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 6.000 €.
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