Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) - Richterin in Bußgeldsachen - vom 21. Juli 2022 aufgehoben.
Die Betroffene wird wegen der in dem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Stadt1 vom 30. November 2021 rechtskräftig festgestellten fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 65 km/h zu einer Geldbuße von 440 Euro verurteilt.
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