Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 11.10.2023, Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Prämienanpassung in dem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag über eine private Krankenversicherung des Klägers.
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