Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 5. November 2018 wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.744.40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 7. September 2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
II. III. IV. V.
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