Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. August 2022 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung der Klägerin.
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