LG Gießen, vom 08.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 186/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.01.2024 - Aktenzeichen 18 U 57/22
DRsp Nr. 2024/15254
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung
1. Eine Klageänderung ist nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann. So verhält es sich, wenn es - wie hier - nach dem ursprünglichen Antrag darum ging, ob dem Kläger ein Auskunftsanspruch über lediglich mögliche, zu Tarif und Zeitraum nicht näher konkretisierte Beitragserhöhungen bzw. um die Herausgabe von Unterlagen über mögliche Beitragserhöhungen und eventuelle Tarifwechsel ging, während nunmehr zur Entscheidung über die Klageänderung konkrete Beitragsanpassungen auf ihre formelle oder materielle Wirksamkeit zu prüfen wären.2. Im Übrigen steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll, z.B. wenn die Auskunft dem Kläger die Beurteilung ermöglichen soll, ob ihm dem Grunde nach ein Anspruch zusteht.
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